Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 5 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV, dass die Gemeinde Edderitz das Einvernehmen  zur Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren mit einer Produktionsleistung von 10 Tonnen oder mehr je Stunde des Antragstellers Klebl GmbH, Köthener Straße 40 in 06388 Gröbzig auf den Flurstücken 48/3, 4973, 50/2, 51/2, 1009 der Flur 1 der Gemarkung Gröbzig und den Flurstücken 74/4, 74/6, 75/3, 1017 der Flur 6 der Gemarkung Edderitz erklärt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde Edderitz zu dem o. g. Antrag.