Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig zum Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 44 „Am Ring“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.