Sitzung: 15.01.2009 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/126/2008
Beschlussvorschlag: |
Auf Grundlage der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
vom 27.02.2004, in der derzeit geltenden Fassung, trifft der Stadtrat der
Stadt Gröbzig folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Ortschaftsrat
Werdershausen am 30.11.2008: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl
zum Ortschaftsrat der Ortschaft Werdershausen ist gültig. |