Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt  (KWG LSA) vom 27.02.2004, in der derzeit geltenden Fassung, trifft der Stadtrat der Stadt Gröbzig folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Ortschaftsrat Werdershausen am 30.11.2008:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Werdershausen ist gültig.