Sitzung: 13.01.2009 Gemeinderat Quellendorf
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: QUE/036/2008
Beschluss Nr. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf überträgt entsprechend § 10a Abs. 1 und 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) vom 27.02.2004 in der derzeit geltenden Fassung die Aufgaben des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahl am 07.06.2009 auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Herrn Peter Nössler. Die Aufgaben des Stellvertreters werden auf die 2. Stellvertreterin des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Frau Rita Wagner, übertragen. Zugleich werden die Aufgaben
des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf den vom Gemeinschaftsausschuss zu
berufenden gemeinsamen Wahlausschuss übertragen. |