Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

 

Entsprechend § 24 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung - GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) in der derzeit geltenden Fassung erklärt der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz den Einwohnerantrag vom 18.09.2006 (Posteingang  bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt am 22.09.2008) einschließlich des Nachtrages vom 20.10.2008 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ am 23.10.2008) zur erneuten Anhörung der Bürger zur Thematik „Wahlalternativen – Anschluss an die Einheitsgemeinde Zörbig-„ für unzulässig.  Der Einwohnerantrag ist zurückzuweisen.