Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna beschließt auf der Grundlage des § 31 (2) BauGB und des § 66 (2) Bauordnung (BauO) LSA die Befreiung von den Festsetzungen der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Libehna für den Ortsteil Locherau von der Festsetzung, dass für Dachaufbauten untergeordneter Gebäudeteile nur geneigte Dächer mit einer Neigung von 30° bis 58° zulässig sind, für den Bauantrag des Herrn André Rößler „Erweiterung eines Wohnhauses“ auf dem Flurstück 10, Flur 2 der Gemarkung Libehna, Dorfstraße 4 im Ortsteil Locherau.