Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

  Beschluss Nr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA

 i. V .m. § 94 und 97 Abs. 1 GO LSA vom 5.10.1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Februar 2008 (GVBI. LSA S. 40), über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4643.7180 in Höhe von 9.200,00 Euro für eine Erhöhung der Zuwendung 2008  – Förderung der notwendigen Betriebskosten -.