Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der jetzt gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der jetzt gültigen Fassung die Neufassung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen für die Verkehrsanlagen in der Gemeinde Großbadegast.