Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast  beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober  1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2006 (GVBL. LSA S.522) über die überplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 6300.9401  in Höhe von 30.000,00 € für die Baumaßnahme „Ländlicher Wegebau von Kleinbadegast bis zur B 183“.