Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das am 24.01.2008 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gemeindegebietsreform.

Die Verfassungsbeschwerde wird von der „Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011“ vorbereitet und finanziert. Die Stadt Gröbzig tritt dieser Beschwerde kostenlos bei.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte hierfür einzuleiten und den Stadtrat turnusmäßig darüber zu informieren.