Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig überträgt entsprechend § 10a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) die Aufgaben des Stadtwahlleiters zur Durchführung der Ortschaftsratswahl Werdershausen am 30.11.2008 auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Herrn Peter Nössler.

Die Aufgaben des Stellvertreters werden auf die 2. Stellvertreterin des Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Frau Rita Wagner, übertragen.