Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Görzig beschließt, bei dem Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Verfassungsbeschwerde einzureichen.

 

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das am 24. Januar 2008 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gemeindegebietsreform.

 

Die Verfassungsbeschwerde wird von der „Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011“ vorbereitet und finanziert. Die Gemeinde Görzig tritt dieser Beschwerde kostenlos bei.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte hierfür einzuleiten und den Rat turnusmäßig zu informieren.