Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau beschließt die Durchführung einer Bürgeranhörung auf der Grundlage § 17 Abs.1 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.568), in der derzeit geltenden Fassung zur Fragestellung :

 

„Stimmen Sie dem  freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde Wieskau mit den anderen hierzu bereiten Mitgliedsgemeinden und Mitgliedsstädten der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ zu?  Ja / Nein“

 

Die Bürgerbefragung soll gemäß § 55 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt  (KWG LSA) am 31.08.2008 erfolgen. Sie findet in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.