Sitzung: 16.05.2008 Gemeinderat Wieskau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WIE/012/2008
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau beschließt die Durchführung einer Bürgeranhörung auf der Grundlage § 17 Abs.1 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.568), in der derzeit geltenden Fassung zur Fragestellung :
„Stimmen Sie dem freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde
Wieskau mit den anderen hierzu bereiten Mitgliedsgemeinden und Mitgliedsstädten
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ zu? Ja / Nein“
Die Bürgerbefragung soll gemäß § 55 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) am 31.08.2008 erfolgen. Sie findet in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.