Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Biogasanlage auf dem ehemaligen Militärflugplatz“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.