Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, dass die Stadt Gröbzig gegen den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen  keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.