Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss  :

 

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, dass die nach § 154 Baugesetzbuch  für das Sanierungsgebiet „Altstadt-Gröbzig“ zu erhebenden Ausgleichsbeträge für die Eigentümer der Im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke in Form

 

eines Bescheides der Stadt Gröbzig an den jeweiligen Grundstückseigentümer nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen

 

erhoben werden sollen.