Sitzung: 26.04.2007 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/119/2007
Beschluss :
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, dass die nach § 154 Baugesetzbuch für das Sanierungsgebiet „Altstadt-Gröbzig“ zu erhebenden Ausgleichsbeträge für die Eigentümer der Im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke in Form
eines Bescheides der Stadt Gröbzig an den jeweiligen Grundstückseigentümer nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen
erhoben werden sollen.