TOP Ö 8: Beschluss über die Zwischenabwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschluss zur Zwischenabwägung
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat die eingegangenen Stellungnahmen
zum Vorentwurf der der 3. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz,
Maasdorf, Piethen und Wieskaugeprüft
und stimmt den in der Anlage 1 zu diesem Beschlussvorschlag enthaltenen
Abwägungsvorschlägen zur Zwischenabwägung zu.
Das Planungsbüro wird ermächtigt, das Ergebnis der
Abwägung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
mitzuteilen.