TOP Ö 12: Beschluss über die Zwischenabwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Trebbichau an der Fuhne" der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 "Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau" der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschluss zur Zwischenabwägung