TOP Ö 9: Beschluss über die Billigung des Entwurfs der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches Anhalt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch