TOP Ö 8: Beschluss über die Zwischenabwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschluss zur Zwischenabwägung