Sitzung: 21.11.2023 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Vorlage: EGSA/237/2023
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den
Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an
der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt
und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21
„Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches
Anhalt, bestehend aus dem Teil A: Planzeichnung I und II, dem Teil B:
Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 19.10.2023 sowie der Begründung
Teil I und Teil II - Umweltbericht in der Fassung vom 19.10.2023. Die
Verwaltung wird beauftragt, -
den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der
Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen,
Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen -
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich
bekannt zu machen. Das beauftragte Planungsbüro wird ermächtigt, -
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der Auslegung zu
benachrichtigten und ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme zuzuschicken. |
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