TOP Ö 9.1: Beschluss über die Zwischenabwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschluss zur Zwischenabwägung
Sitzung:21.11.2023 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat die eingegangenen Stellungnahmen
zum Vorentwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskaugeprüft und stimmt den in der
Anlage 1 zu diesem Beschlussvorschlag enthaltenen Abwägungsvorschlägen zur
Zwischenabwägung zu.
Das Planungsbüro wird ermächtigt, das Ergebnis der
Abwägung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
mitzuteilen.