Sitzung: 05.07.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Vorlage: EGSA/113/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-59-05/2023 |
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes Großbadegast. Die Begründung Teil I und Teil II -
Umweltbericht werden gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Großbadegast dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Genehmigung vorzulegen. Die
Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes Großbadegast mit den Begründungen Teil I und Teil II -
Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienstzeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
|
|