Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Großbadegast. Die Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht werden gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Großbadegast dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Großbadegast mit den Begründungen Teil I und Teil II - Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Beschluss: