Sitzung: 29.03.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 11
Vorlage: EGSA/033/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-33-02/2023 |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Zehbitz (s. auch Anlage):
Teilfläche 1: Flur 7, Flurstücke 54 und 55
Teilfläche 2: Flur 7, Flurstücke 34 bis 36 sowie 39 bis 44
Teilfläche 3: Flur 7, Flurstücke 11 bis 19
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.