Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-32-04/2022

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/20  „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom 10.03.2022 sowie dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 10.03.2022.

Die Verwaltung wird beauftragt,

-          den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen

-          Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt zu machen.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro wird ermächtigt,

-          die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigten und ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme zuzuschicken.