Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt die Nutzungsvereinbarung für Raum Nummer 4 im
2. Obergeschoss des Vertragsobjektes Walkhoffring 1, Stadt Gröbzig mit dem
Anglerverein 66 Gröbzig e.V. Die Nutzungsvereinbarung mit seinen Anlagen
ist Bestandteil der Vorlage.