Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-05-01/2022

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Ernennung des Kameraden Jan Ließmann, Radegast, Karl-Liebknecht-Straße 38, 06369 Südliches Anhalt, geb. am 09.08.1984 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Radegast unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren.