Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt aufgrund der §§ 8, 45 Abs. 2
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni
2014 (GVBl. LSA S. 288),zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372) in der derzeit gültigen
Fassung, den als Anlage beigefügten Entwurf als Satzung für die Benutzung
der öffentlichen Kinderspielplätze in der Stadt Südliches Anhalt.