Sitzung: 02.09.2020 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: EGSA/102/2020
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/ 20
„An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig gemäß
§ 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB). Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst
das Flurstück 1039 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Görzig und hat eine Größe
von ca. 0,36 ha. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Im weiteren
Verlauf der Planung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag
zu verhandeln und zu unterzeichnen. Die Verwaltung
wird beauftragt für den Vorentwurf des Bebauungsplanes eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.
Weiterhin ist eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
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