Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Befangen: 1

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten  und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der vorzeitige Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ des OT Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.