Sitzung: 02.09.2020 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Befangen: 1
Vorlage: EGSA/095/2020
Beschlussvorschlag: |
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten und als Anlage beigefügten vorzeitigen
Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt
Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen
Festsetzungen, als Satzung. Die
dazugehörige Begründung wird gebilligt. Der vorzeitige Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ des OT Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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