Die Stadt Südliches Anhalt
bedient sich ab dem 01.01.2023 der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in
Mitteldeutschland mbH (im Folgenden: MIDEWA) dafür, die
öffentlich-rechtliche Wasserversorgungspflicht im Stadtgebiet der Stadt Südliches
Anhalt zu erfüllen. Zur vertraglichen Umsetzung dieses Beschlusses wird die
Stadt Südliches Anhalt mit der MIDEWA einen Konzessionsvertrag mit Wirkung
ab dem 01.01.2023 abschließen.
Der Bürgermeister der Stadt
Südliches Anhalt wird bevollmächtigt, im Namen der Stadt den vorgenannten
Konzessionsvertrag mit der MIDEWA auszuhandeln.