TOP Ö 9.4: Erweiterung des Stadtratsbeschlusses EGSA-SR-96-10/2016 vom 26.10.2016 betreffs einer Optionserklärung zur Umsatzbesteuerung nach dem 31.12.2016 und Verlängerung des Optionszeitraumes bis zum 31.12.2022
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt, dass in Ergänzung des Stadtratsbeschlusses
EGSA-SR—96/2016 vom 26.10.2016 die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG auch
nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 weiterhin Anwendung finden.