Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

  Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass in Ergänzung des Stadtratsbeschlusses EGSA-SR—96/2016 vom 26.10.2016 die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG auch nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 weiterhin Anwendung finden.