Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG)  und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2 in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark Quellendorf Eins GmbH & Co. KG mit folgender Ergänzung:

1.  Die Firma VSB hat gegenüber der Stadt schriftlich erklärt, dass sie die Ausgleichs-

     und  Ersatzmaßnahme Streuobstwiese Radegast in „Bepflanzung Ortseinfassung

     Diesdorf“ ändert.

2. Die Firma hat auch schriftlich ihre Bereitschaft zur Unterstützung bei der Sanierung

    der Freibadfläche Quellendorf erklärt.

 

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