Sitzung: 11.03.2020 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: EGSA/320/2019
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der
Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das
Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung
und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2
in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark
Quellendorf Eins GmbH & Co. KG mit
folgender Ergänzung: 1. Die
Firma VSB hat gegenüber der Stadt schriftlich erklärt, dass sie die
Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahme
Streuobstwiese Radegast in „Bepflanzung Ortseinfassung
Diesdorf“ ändert. 2. Die Firma hat auch schriftlich ihre
Bereitschaft zur Unterstützung bei der Sanierung
der Freibadfläche Quellendorf erklärt. . |