Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen  (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt  vom 13.07.2017 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

 

2020

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

 

 

 

 

Heilemann GmbH

Tief- und Straßen-

bau

Petersbergweg 6

06366 Köthen

Sachspende

2.000,00 €

Arbeitsleistungen für Straßensanierungsarbeiten im Ortsteil Libehna