TOP Ö 8: Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen im Windpark Quellendorf I unter Berücksichtigung des Repowering von 2 technisch veralteten Windenergieanlagen im Landkreis Harz im R ahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes- Immissionsschutzgesetz
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10
Bundes-Immissionsschutz (BImSchG)und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches
Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer
Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2 in der Gemarkung
Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark Quellendorf Eins
GmbH & Co. KG.