Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Befangen: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten  und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Die Erteilung der Genehmigung, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ des Ortsteiles Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.