TOP Ö 9: Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hinsichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellendorf und Radegast
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
beschließt die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste für die
Grundschulen der Gemeinde und beauftragt die Verwaltung, Fördermittel
entsprechend der Prioritätenliste zu beantragen und die hierfür
erforderlichen projektbezogenen Unterlagen für den Einsatz der zur
Verfügung stehenden Fördermittel zu erarbeiten.