Sitzung: 25.09.2019 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/233/2019
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) i. V. § 45 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Produktsachkonto 36510-46401-785100 in Höhe von 75.500,00 €. Die für die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung benötigten Mittel werden aus dem Produktsachkonto 61120-03130-681100 (Einzahlungen aus Zuweisungen für Investitionen) bereitgestellt. |
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