Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-55-02/2019

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) i. V. § 45 Abs. 2 Ziffer 7  der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über außerplanmäßige Auszahlungen auf dem Produktsachkonto 36510-46401-785100   in Höhe von   75.500,00 €. Die für die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung benötigten Mittel werden  aus dem Produktsachkonto  61120-03130-681100 (Einzahlungen aus Zuweisungen für Investitionen)  bereitgestellt.