Sitzung: 14.05.2019 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 3
Vorlage: EGSA/035/2019
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-29-03/2019 |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288), auf Grundlage der Auswertung sowie Prüfung der Angebote, nach öffentlicher Ausschreibung bei Vorhandensein der Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel, den/ die wirtschaftlichsten Bieter mit dem Umbau der ehemaligen Polizeistation zur Rettungswache im OT Radegast zu beauftragen und gleichzeitig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag „Umbau der ehemaligen Polizeistation in Radegast zur Rettungswache“ zu erklären.