TOP Ö 9.3: 2. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung)
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt über die 2. Änderung der Satzung der Stadt
Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der
Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung).