Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-70-10/2018

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen  (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt  vom 13.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

 

2018

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

 

 

 

 

Metallbau GbR

Lattauschky und Eckler

OT Piethen

Dorfstraße 2

06388 Südliches Anhalt

Sachspende

966,30 €

11 Stück

Geländerpfosten aus Hohlprofil 100 x 100 x 3 mm , Länge 1.600 mm, mit angeschweißten Flachstahlhaltern

Objekt: Sportlerheim im OT Görzig, Einzäunung des Vorplatzes