Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-59-08/2018

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen  (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt  vom 13.01.2015 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

2018

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

 

 

 

 

Radegast (be) leben e.V., W. – Rathenau-Straße 20, 06369 Südliches Anhalt OT Radegast

Sachspende

5.639,11 €

Aufwertung eines vorhandenen Spielplatzes mit einer Spielkombination im Ortsteil Radegast