Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 19 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG)  und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 15 der Flur 3 in der Gemarkung Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt durch die VSB Neue Energien Deutschland GmbH.